Die EU nach Lissabon – neuer Raum für Bürger/innen- und Gemeindeinitiativen

"Über Grenzen hinweg" – Für eine Europäisierung von unten


Michael Schelling
Obmann der Grünen Bildungswerkstatt Vorarlberg

Beitrag in der ÖGZ (Österreichische Gemeinde-Zeitung), Nr. 11 (November) 2010


Die EU leide an einem Demokratiedefizit, lautet die vielgehörte Klage. Dieses Defizit lässt sich seit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags am 1. Dezember 2009 ein gutes Stück weit beheben: indem EU-Parlamentarier/innen sowie Delegierte zum Ausschuss der Regionen von Bürger/innen-Initiativen, vor allem aber auch von Gemeinden und ihren gewählten Organen ernst genommen werden. Die Grüne Bildungswerkstatt hat auf ihrer Sommerakademie 2010 vom 2. bis zum 5. September 2010 in Bregenz Wege er­kundet, wie das geht: www.sommerakademie2010.at – siehe "Themen" und "Proto­kolle".

Gemeinden stehen in der EU in zwei besonderen Spannungsfeldern: politisch, indem sie auf der untersten Ebene demokratische Teilhabe ermöglichen sollen, diese Teil­habe sich aber über Gemeindegrenzen hinaus nur sehr indirekt – und für die Bürger/in­nen de facto nicht spürbar – auf EU-Belange erstreckt; wirtschaftlich, indem sie breit­flächig Dienstleistungen mit gemeinwirtschaftlichen Zielsetzungen anbieten sollen, während Kostendruck und wettbewerbsrechtliche Vorgaben solchen Zielsetzungen immer weniger Platz zu geben scheinen.
 

Neue Rolle des EU-Parlaments: eine echte Legislative

Durch den Vertrag von Lissabon hat das EU-Parlament die Funktion eines – neben dem Rat gleichberechtigten – gesetzgebenden Organs gewonnen. Wir haben es nun im Effekt mit einem Zwei-Kammer-System zu tun. Grundsätzlich gilt nun für Rat und Kommission: Eine Entscheidung gegen den Willen des Parlaments ist nicht möglich.

Die Kommission und vor allem ihre Bürokratien (Generaldirektionen) sind deswegen so entscheidend, weil sie durch ihre gesetzgeberischen Initiativen die Schrittmacher für die Gestaltung der EU sind. Doch durch "Lissabon" hat das demokratisch gewählte Parlament nun die Chance, diese Schrittmacherfunktion zu beeinflussen und ein Stück weit selbst zu übernehmen.

Dadurch eröffnen sich neue Wege der Mitbestimmung "von unten" – nämlich durch die Zusammenarbeit mit EU-Abgeordneten. Das EU-Parlament funktioniert – im Gegen­satz zu den meisten nationalen Parlamenten – nicht durch Fraktionszwang. Denn es gibt ja keine Regierungskoalition, die auf die Parlamentsmehrheit ihrer Parteien bauen müsste. Es können im Parlament vielmehr über Parteigrenzen hinweg für einzelne Sachthemen immer wieder neue Koalitionen gebildet werden. Das macht Entscheidun­gen schwieriger, aber auch demokratischer.
 

Lobbying-Strukturen aufbauen und nutzen

Die Vorstellung, dass EU-Politik einfach über persönliche Zusammentreffen mit Abge­ord­­neten zu beeinflussen sei, ist unrealistisch. Man muss im Vorfeld eine kritische Masse bilden: Das kann die Initiative einer oder – besser noch – mehrerer Gemeinden sein, die ausgearbeitete Position einer durch viele Unterstützer/innen legitimierten Kam­pagne­organisation oder eine repräsentative Bürger/innen-Initiative.

Was machen Parlamentarier/innen mit diesem Anliegen?

Sie müssen versuchen, dafür unter den eigenen Fraktionsmitgliedern und dann über die Fraktionen und vor allem über die nationalstaatlichen Abgeordneten hinaus mög­lichst viel Unterstützung zu finden, um die Positionen in den Gesetzgebungsprozess einzubringen.

Für Gemeinden eröffnen sich also neue Möglichkeiten der Einflussnahme. Das kann durch bereits bestehende Zusammenschlüsse wie das "Klimabündnis" oder die "Allianz in den Alpen" geschehen, auch durch Gemeindeverbände und Städtebünde; aber ebenso durch die Kooperation mit internationalen NGOs und Kampagneorganisationen, die bereits durch eigene Lobbying-Strukturen in Brüssel für sozial-, umwelt- oder globalisierungspolitische Anliegen eintreten.

Der Versuch, mit Lobbying auf die Institutionen der EU, vor allem auf Parlament und Kom­mission, einzuwirken, ist personell aufwendig, weil man dazu eine ständige Vertretung in Brüssel braucht. Die großen europäischen Industriekonzerne haben diesen Weg jedoch schon längst und erfolgreich beschritten. Zivilgesellschaftliche Organisationen und ihre internationalen Verbände hingegen stehen da vielfach erst am Anfang – wenn sie einen solchen Weg überhaupt schon ins Auge gefasst haben.

Diverse (halb)staatliche Einrichtungen hatten auch bisher schon Büros in Brüssel. Doch die fungierten oft nur als Briefkästen für den Informationsfluss und für die Besucherbetreuung. Wenn solche Büros ihre Möglichkeiten zum Lobbying nicht wahrnahmen, dann lag das aber nicht nur an den Schwierigkeiten dieses Gewerbes. Oft war das Problem viel eher die man­gelnde Bereitschaft der Institutionen "zu Hause" (etwa der Kammern oder des Gemeinde­verbandes), entsprechende EU-politische Positionen zu formulieren und zusammen mit anderen Organisationen Allianzen zur Durchsetzung dieser Positionen zu bilden. Wo dies jedoch unterbleibt, wird ein Weg zur demokratischen Mitbestimmung in der EU nicht genutzt.
 

Kommunale Dienstleistungen und Beschaffung:
Gemeinwohlorientierung – lokal und weltweit

Eine wesentliche Funktion in der Gestaltung einer demokratischen EU wird der Rege­lung kommunaler Dienstleistungen und Beschaffungen zukommen.

Die EU prägte in Österreich ab 1995 den Bereich öffentlicher Dienstleistungen und Be­schaffung durch Freihandels-, Liberalisierungs- und Privatisierungsinitiativen. Seit 2004 gelten die Binnenmarktregeln für alle öffentlichen Aufträge sowie bei der Beschaffungs- und Angebotspolitik der Staaten, Länder und Gemeinden. Staaten, Länder und Ge­mein­den werden in die Situation knapp kalkulierender Unternehmen verwandelt, die auf einem möglichst funktionierenden Markt unter Wettbewerbsbedingungen agieren.

Das reine Wettbewerbsrecht lässt allerdings wichtige Aspekte der Auftragserfüllung verschwinden: neben Nachhaltigkeitsgesichtspunkten vor allem soziale Aspekte. Meist kommt nämlich unter Bedingungen des freien Wettbewerbs der Billigstbieter zum Zug, ohne dass nachvollzogen wird, wie sich sein Angebot ergibt – etwa durch Lohn- und Sozialdumping, Nichtbeachtung ökologischer Standards oder Vernachlässigung von Garantie- und Wartungspflichten.

Die Regulierung öffentlicher Dienstleistungen sollte also darauf abzielen, dass Unter­nehmen miteinander vor allem in einen Qualitätswettbewerb treten und Kosteneinspa­rungen durch Lohndumping verhindert werden. Zu vorrangigen Maßnahmen zählen sozial verantwortliche Ausschreibungen: die nachgewiesene Einhaltung von Kern­arbeitsnormen der ILO bei der Beschaffung von Gütern (z.B. Steine) aus armen Ländern, die Bindung der Auftragsvergabe an Kollektivverträge oder die Einhaltung von Mindestlöhnen – wie sie zum Beispiel mittlerweile in der deutschen Postbranche eingeführt wurden.

Wenn ökologische und soziale Aspekte des Handelns von Gebietskörperschaften in der EU Berücksichtigung finden, dann hat dies auch Auswirkungen auf die Welthan­dels­ordnung, die im Rahmen der WTO gestaltet wird. Die Gemeinden sollten die Schaffung globaler Sozialstandards im Rahmen neuer WTO-Verträge zu einem Ziel machen – und die EU zu einer entsprechenden Verhandlungsposition in der WTO bewegen. Ein erster wesentlicher Schritt auf dem Weg in diese Richtung wäre eine wenigstens europaweit stärkere Verein­heitlichung der Sozialstandards (im Sinne allgemeiner Sozialversicherungsstandards und gegebenenfalls Mindestlöhne).

Weltwirtschaftliche "Sachzwänge" – nämlich die Aushöhlung des Sozialstaats und staat­licher Dienstleistungen mit dem Argument des internationalen Wettbewerbs- und Lohn­drucks – bedrohen die Demokratie in den Staaten des Westens und ihre Entwick­lung in den Staaten des Südens.

Deshalb kommt den Kommunen bei ihrer Dienstleistungs- und Beschaffungspolitik eine besondere Rolle in der Erhaltung und Durchsetzung von Sozial- und Umweltstandards zu. Sie sollten – auch auf dem Weg über den Ausschuss der Regionen – versuchen, für diese Aufgabe unter den Abgeordneten des EU-Parlaments schlagkräftige Partne­rin­nen und Partner für eine entsprechende EU-Gesetzgebung zu finden.

 

Internationales Bürgermeister/innen-Panel bei der Grünen Sommerakademie in Bregenz (3.9.2010).

2. und 3. v. l.: Christophe Rouillon (Coulaines/Frankreich) und Erwin Mohr (Wolfurt/Österreich), Mitglieder des Präsidiums des Ausschusses der Regionen; 2. und 3. v. r.: Uroš Brežan, Bgm. von Tolmin (Slowenien) und Helga Krismer, VBgm. von Baden bei Wien.