Gerald Häfner: Die europäische BürgerInneninitiative

Was ist die Europäische BürgerInneninitiative?

Die Europäische BürgerInneninitiative (EBI) ist das erste Instrument direkter transnationaler Bürger­beteiligung weltweit. Sie gibt den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union die Möglich­keit, sich direkt in die Politik der EU einzumischen. Wenn mindestens eine Million Unterschriften für eine EBI zusammenkommen, muss sich die Europäische Kommis­sion mit dem Anliegen der Initiative befassen und kann dazu gegebenenfalls einen entspre­chenden Gesetzesvorschlag er­arbeiten.

Mit der EBI haben Bürgerinnen und Bürger zwar keine direkte Entscheidungsbefugnis. Sie können aber die Kommission direkt auf ihre Probleme aufmerksam machen und die Kommission dazu verpflichten, sich mit ihren Forderungen auseinanderzusetzen. Die EBI ist also keine Volks­abstimmung, sondern ein Aufforderungsrecht an die EU, sich mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernsthaft zu befassen. Wenn sie gut umgesetzt wird, kann die EBI dazu beitragen, die EU ihren Bürgerinnen und Bürgern näher zu bringen.

 

Was ist der Stand zur EBI?

Die EBI wurde mit dem Vertag von Lissabon eingeführt, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat. In Artikel 11 des Vertrags von Lissabon heißt es dazu:

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betra­gen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auf­fordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen.

Im März 2010 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der sie genau regeln will, wie die Bürgerinitiative umgesetzt werden soll.

Der Ministerrat und das Europäische Parlament beraten derzeit über den Vorschlag der Kommis­sion. Gegen Ende des Jahres soll die Verordnung beschlossen werden.

 

Was sind die Knackpunkte?

Die Kommission verfolgt mit ihrer Verordnung zwar ausdrücklich das Ziel, die EBI zu einem bürger- und benutzerfreundlichen Instrument auszugestalten. Gleichzeitig setzt sie aber an entscheidenden Stellen so hohe Hürden für die Bürgerbeteiligung, dass sie eher zu einem Instru­ment für mächtige Brüssel-Lobbyisten denn für einfache Bürgerinnen und Bürger oder kleinere Nichtregierungsorganisationen aus den Mitgliedsstaaten zu werden droht.

 

Anzahl der Mitgliedsstaaten

Die Kommission verlangt von den Organisatoren einer Bürgerinitiative, dass sie Unter­schriften aus mindestens einem Drittel der Mitgliedsstaaten, derzeit also aus neun Mitgliedsländern, sammeln. Die Anzahl der Unterschriften pro Land richtet sich dabei nach der Einwohnerzahl. In Deutschland müssen die Organisatoren einer EBI mindestens 72.000 Unterschriften zusammenbekommen, in der kleineren Slowakei dagegen nur 9750. Viele Nichtregierungsorganisationen beklagen, dass die meisten Bürgerinitiativen an der hohen Zahl der Mitgliedsstaaten scheitern werden. Um nicht nur starken Lobbyverbänden, sondern auch kleineren und weniger gut vernetzten Organisationen die Möglichkeit zu geben, ihre Anliegen in Brüssel einzubringen, spricht sich der Grüne Europa­abgeordnete Gerald Häfner deshalb für den deutlich niedrigeren Schwellenwert von einem Fünftel der Mitgliedsstaaten (derzeit 5) aus.

 

Zulässigkeitsprüfung

Grundsätzlich sind Bürgerinitiativen nur zu Themen zugelassen, für welche die Kommission die Zuständigkeit hat. Die Kommission ist beispielsweise nicht zuständig für Auslands­einsätze der EU. Die Kommission will die Zulässigkeit allerdings erst überprüfen, wenn bereits 300.000 Bürge­rinnen und Bürger eine Initiative unterschrieben haben. Viele NGOs und Europaabgeordnete, darunter auch Gerald Häfner, sowie Regierungen fordern dagegen eine deutlich frühere Prüfung der Zulässigkeit. Sie wollen Initiatoren den Frust ersparen, viel Arbeit in ein ohnehin erfolgloses Projekt zu investieren. Die Kommission dagegen will vor allem sich Arbeit ersparen.

 

Daten- und Unterschriftensammlung

Damit überprüft werden kann, ob die Unterschriften bzw. Unterzeichner-Emails zu einer Bürger­initiative echt sind, will die Kommission, dass neben Name, Adresse und Geburts­datum auch die Personalausweisnummer (oder andere Identifikationsnummer) von den Unterzeichern erhoben wird. Das wird dazu führen, dass viele aus Datenschutzgründen ihre Unterschrift verweigern werden. Gerald Häfner setzt sich deshalb dafür ein, dass die Perso­nalausweisnummer nicht an­gegeben werden muss. Bei Bürgerinitiativen in Deutschland und beim Online-Petitionsserver des Deutschen Bundestags geht es ebenfalls ohne.